Wenn Sie eine Waffe geerbt haben, gibt es zwei Möglichkeiten:
• Sie möchten die Waffe behalten: Dann müssen Sie diese innerhalb eines Jahres in Ihre WBK eintragen lassen.
•Sie möchten die Waffe verkaufen: Wir übernehmen die gesamte rechtliche Abwicklung und beraten Sie zu den nächsten Schritten.
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